Allgemeine Geschäftsbedingungen
DIE GAMS Hotel Restaurant Bad Hindelang
Allgemeine Geschäftsbedingungen für den Gastaufnahmevertrag der Kur- & Sporthotel Appartementhaus GmbH
Stand: Oktober 2026. Gegenüber der Fassung von 2023 angepasst sind die Stornofristen (Abschnitt IV) sowie Kurtaxe und Betriebsferien (am Ende). Weitere Hinweise zu Anreise und Aufenthalt findest du auf unserer Seite Infos von A bis Z.
I. GELTUNGSBEREICH
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Hotelzimmern zur Beherbergung sowie alle in diesem Zusammenhang für den Kunden erbrachten weiteren Leistungen und Lieferungen des Hotels (Gastaufnahmevertrag). Der Begriff „Gastaufnahmevertrag“ umfasst und ersetzt folgende Begriffe: Beherbergungs-, Gastaufnahme-, Hotel-, Hotelzimmervertrag.
2. Allgemeine Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
II. VERTRAGSABSCHLUSS, -PARTNER, VERJÄHRUNG
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch das Hotel zustande. Der Gastaufnahmevertrag (Beherbergungsvertrag) kann schriftlich, mündlich, fernmündlich oder durch schlüssiges Verhalten zustande kommen. Dem Hotel steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen. Der Gastaufnahmevertrag gilt auch für alle in der Anmeldung aufgeführten Teilnehmer, für deren Vertragsverpflichtung der Anmelder wie für seine eigenen Verpflichtungen einsteht.
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Zimmer sowie deren Nutzung zu anderen als Beherbergungszwecken bedürfen der vorherigen Zustimmung des Hotels.
3. Vertragspartner sind das Hotel und der Kunde. Hat ein Dritter für den Kunden bestellt, haftet er dem Hotel gegenüber zusammen mit dem Kunden als Gesamtschuldner für alle Verpflichtungen aus dem Hotelaufnahmevertrag, sofern dem Hotel eine entsprechende Erklärung des Dritten vorliegt.
4. Werden Zimmer oder sonstige Leistungen auf Optionsbasis gebucht, sind die Optionsdaten für beide Vertragspartner bindend. Nach Ablauf der vereinbarten Optionsfrist kann das Hotel ohne Rücksprache über die in Option gebuchten Zimmer und Leistungen frei verfügen.
III. LEISTUNGEN, PREISE, ZAHLUNG, AUFRECHNUNG
1. Das Hotel ist verpflichtet, die vom Kunden gebuchten Zimmer bereitzuhalten und die vereinbarten Leistungen zu erbringen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, die für die Zimmerüberlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise des Hotels zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden veranlasste Leistungen und Auslagen des Hotels an Dritte.
3. Die vereinbarten Preise schließen die jeweilige gesetzliche Umsatzsteuer ein. Überschreitet der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Erbringung der einzelnen Leistung einen Zeitraum von mehr als vier Monaten und erhöht sich der vom Hotel allgemein für derartige Leistungen berechnete Preis, so kann der vertraglich vereinbarte Preis vom Hotel angemessen, höchstens jedoch um bis zu 10% erhöht werden.
4. Rechnungen des Hotels sind – soweit nicht ausdrücklich andere Zahlungsbedingungen vereinbart sind – mit dem Zugang der Rechnung sofort, ohne jeden Abzug zur Zahlung fällig. Da Hotel ist berechtigt, auflaufende Forderungen jederzeit fällig zu stellen und unverzügliche Zahlung zu verlangen. Bei Zahlungsverzug ist das Hotel berechtigt, Verzugszinsen bei Unternehmen in Höhe von derzeit 8% bzw. bei Rechtsgeschäften, an denen ein Verbraucher beteiligt ist, in Höhe von 5% über dem Basiszinssatz zu verlangen. Dem Hotel bleibt der Nachweis eines höheren Schadens vorbehalten.
5. Das Hotel ist berechtigt, bei Vertragsschluss vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung zu verlangen. Die Höhe der Vorauszahlung und die Zahlungstermine können im Vertrag in Textform vereinbart werden. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
6. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung des Hotels aufrechnen oder verrechnen.
IV. RÜCKTRITT DES KUNDEN (ABBESTELLUNG, STORNIERUNG) / NICHTINANSPRUCHNAHME DER LEISTUNGEN DES HOTELS (NO SHOW)
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit dem Hotel geschlossenen Vertrag bedarf der Zustimmung des Hotels in Textform. Erfolgt diese nicht, so ist der vereinbarte Preis aus dem Vertrag auch dann zu zahlen, wenn der Kunde vertragliche Leistungen nicht beansprucht.
2. Sofern zwischen dem Hotel und dem Kunden ein Termin zum kostenfreien Rücktritt vom Vertrag in Textform vereinbart wurde, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche des Hotels auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er nicht bis zum vereinbarten Termin sein Recht zum Rücktritt gegenüber dem Hotel in Textform ausübt.
Stornierungsfristen/Gebühren jeweils vom vertraglich vereinbarten Arrangement preis:
Weihnachten, Silvester, Neujahr, Fasching:
– bis 30 Tage vor Anreisetag: kostenfrei | innerhalb von 30 Tagen vor Anreisetag: Übernachtung 90 %, mit Frühstück 80 %, mit Halbpension 70 % des Preises
*Außerhalb dieser Zeiten:
– bis 2 Tage vor Anreisetag, 18:00 Uhr: kostenfrei | innerhalb von 2 Tagen vor Anreisetag: Übernachtung 90 %, mit Frühstück 80 %, mit Halbpension 70 % des Preises
*Gruppen ab 15 Appartements – kostenfrei: 31 Tage vor Anreisetag 100%* |
14 Tage vor Anreisetag: 50%* |2 Tage vor Anreisetag 30%* der *gebuchten
Appartements. Stornogebühr nach Ablauf der kostenfreien Frist jeweils 80%
Für alle gilt: Nichtanreise oder Stornierung am Anreisetag: 100 % (*Änderungen möglich.)
Die vorstehenden Stornogebühren fallen auch dann an, wenn die bestellten und reservierten Leistungen nur teilweise seitens des Gastes storniert wurden oder wenn der Gast ohne ausdrückliche Stornierung die bestellten und reservierten Leistungen nicht in Anspruch nimmt.
3. Bei vom Kunden nicht in Anspruch genommenen Zimmern hat das Hotel die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung dieser Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, so kann das Hotel die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen. Dem Kunden steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.
V. RÜCKTRITT DES HOTELS
1. Sofern in Textform vereinbart wurde, dass der Kunde innerhalb einer bestimmten Frist kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist das Hotel in diesem Zeitraum seinerseits berechtigt, vom Vertrag zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Zimmern vorliegen und der Kunde auf Rückfrage des Hotels auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet.
2. Wird eine vereinbarte oder oben gemäß Ziffer III Nummer 5 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer vom Hotel gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet, so ist das Hotel ebenfalls zum Rücktritt vom Vertrag berechtigt.
3. Ferner ist das Hotel berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, beispielsweise falls
- Höhere Gewalt oder andere vom Hotel nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;
- Zimmer unter irreführender oder falscher Angabe vertragswesentlicher Tatsachen, z.B. zur Person des Kunden oder zum Zweck seines Aufenthaltes, gebucht werden;
- das Hotel begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Hotelleistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen des Hotels in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisations-bereich des Hotels zuzurechnen ist;
- eine unbefugte Unter- oder Weitervermietung gegen oben genannte Ziffer I Nr. 2 vorliegt.
4. Bei berechtigtem Rücktritt des Hotels entsteht kein Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
VI. ZIMMERBEREITSTELLUNG, -ÜBERGABE UND -RÜCKGABE
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung bestimmter Zimmer, soweit dieses nicht ausdrücklich in Textform vereinbart wurde.
2. Gebuchte Zimmer stehen dem Kunden ab 16:00 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Der Kunde hat keinen Anspruch auf frühere Bereitstellung.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Zimmer dem Hotel spätestens um 10:00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Danach kann das Hotel aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18:00 Uhr 50% des vollen Logispreises (Listenpreises) in Rechnung stellen, ab 18:00 Uhr 100%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei, nachzuweisen, dass dem Hotel kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. HAFTUNG DES HOTELS
1. Sollten Störungen der Mängel an den Leistungen des Hotels auftreten, wird das Hotel bei Kenntnis oder auf unverzüglicher Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, dass ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Unterlässt der Kunde schuldhaft, einen Mangel dem Hotel unverzüglich anzuzeigen, so ist ein Anspruch auf Minderung des vereinbarten Entgeltes ausgeschlossen.
2. Das Hotel haftet – gleich aus welchem Rechtsgrund – bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, einschließlich Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit der Vertreter oder Erfüllungsgehilfen des Hotels.
3. Bei einfacher/leichter Fahrlässigkeit haftet das Hotel nur für
a) Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit
b) für Schäden aus der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht (d.h. einer Verpflichtung, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Vertragspartner regelmäßig vertraut und vertrauen darf); in diesem Fall ist die Haftung des Hotels jedoch auf den Ersatz des vorhersehbaren, typischerweise eintretenden Schadens begrenzt.
4. Die vorstehenden Haftungsbeschränkungen gelten nicht, soweit das Hotel einen Mangel arglistig verschwiegen hat oder eine Garantie übernommen hat.
5. Im Übrigen ist die Haftung des Hotels – ohne Rücksicht auf die Rechtsnatur des geltend gemachten Anspruchs – ausgeschlossen.
6. Für Aufwendungsansprüche des Kunden gelten vorstehende Nr. 2 bis 5 entsprechend.
7. Das Hotel haftet für eingebrachte Sachen nach den gesetzlichen Bestimmungen. Alle Ansprüche gegen das Hotel verjähren grundsätzlich in einem Jahr ab dem Beginn der kenntnisanhängigen Verjährungsfrist des § 199 Abs. 1 BGB. Schadensersatzansprüche verjähren kenntnisunabhängig in fünf Jahren vom Zeitpunkt des schädigenden Ereignisses an. Die Verjährungsverkürzungen gelten nicht bei Ansprüchen, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung des Hotels oder seiner Erfüllungsgehilfen oder einer Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit beruhen.
8. Soweit dem Kunden ein Stellplatz in der Hotelgarage oder auf einem Hotelparkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt wird, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Hotelgrundstück abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet das Hotel nicht, außer bei Vorsatz oder grober Fahrlässigkeit. Für den Ausschluss der Schadensersatzansprüche des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Nummer 1, Sätze 1 bis 5 entsprechend. Die Vorschriften der Straßenverkehrsordnung gelten sinngemäß.
9. Weckaufträge werden vom Hotel mit größter Sorgfalt ausgeführt. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Das Hotel übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung und – auf Wunsch – gegen Entgelt die Nachsendung derselben. Für den Ausschluss von Schadensersatzansprüchen des Kunden gilt die Regelung der vorstehenden Ziffer VII Nummer 1 bis 5 entsprechend.
VIII. DATENSCHUTZBESTIMMUNGEN
Deine persönlichen Daten werden ausschließlich für die Abwicklung des Aufenthaltes und betriebsrelevante Statistiken und Abrechnungen gespeichert. Eine Weitergabe an 3. erfolgt nur an die örtliche Meldebehörde im Rahmen der Bestimmungen des Meldegesetzes (elektronischer Meldeschein, Ausstellung der Bad Hindelang plus Card). Die detaillierten Datenschutzbestimmungen findest du auf unserer Internetseite.
WIDERSPRUCHSRECHT
Jederzeit und ohne Angabe von Gründen kann der Verarbeitung deiner Daten widersprochen und die Löschung verlangt werden. Außer der Löschung ist aufgrund gesetzlicher Vorgaben des Steuer- und Handelsrechts nicht möglich. Eine Verarbeitung zu kommerziellen Zwecken findet nach dem Widerspruch nicht mehr statt.
IX. SCHLUSSBESTIMMUNGEN
1. Änderungen und Ergänzungen des Vertrages, der Antragsannahme oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist der Standort des Hotels.
3. Ausschließlicher Gerichtsstand – auch für Scheck- und Wechselstreitigkeiten – ist im kaufmännischen Verkehr der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels. Sofern ein Vertragspartner die Voraussetzung des § 38 Absatz 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat, gilt als Gerichtsstand der gesellschaftsrechtliche Sitz des Hotels.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.
Kurtaxe und Betriebsferien (Stand Oktober 2026)
Kurtaxe
Alle Preise verstehen sich zuzüglich Kurtaxe (kommunaler Gästebeitrag Bad Hindelang): 3,30 € pro Erwachsenem (ab 16 Jahren) und Tag, 2,00 € für Kinder und Jugendliche von 6 bis 15 Jahren, Kinder unter 6 Jahren frei.
Betriebsferien
Vom 08. bis 23. November 2026 ist das Haus geschlossen. Anreisen sind wieder ab dem 24. November 2026 möglich.